AGB-B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 I. Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CoLifetech GmbH, Opelstraße 13, 64546 Mörfelden-Walldorf, Deutschland, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dr. Ta-Sheng Hung und ihre Geschäftsführerin Wan-Chun Anton-Chamizo dem Käufer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufer wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsschluss
Mit der Bestellung (per Online, Fax, Telefon etc.) oder  Annahme der Lieferung erkennt der Käufer die Verkaufs- und Lieferbedingungen und Preisstellung an. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Gültigkeit wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Alle Zusagen oder Abmachungen des Verkaufspersonals der Co-Lifetech GmbH bzw. von deren Außendienstmitarbeitern sind für den Käufer nur nach erfolgter schriftlicher Bestätigung rechtswirksam.

II. Angebote und Preise

Angebote und Preise sind freibleibend, Verkauf von Waren an andere bleibt vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer ab Lager der CoLifetech GmbH, ausschließlich Verpackung, Versand- und Versicherungskosten. Die Berechnung erfolgt jeweils zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Texte und Abbildungen in Katalogen gelten nur als annähernd und Änderungen in Konstruktion, sowie Irrtümer einschließlich Druckfehler bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. Die Gefahr der Übermittlungsfehler bei der Angebotsvergabe oder Bestellaufgabe trägt der Käufer. Es bleibt uns vorbehalten, Artikel zu liefern, die die gleiche Verwendungsmöglichkeit haben, sofern der bestellte Artikel nicht ab Lager lieferbar ist.

III. Lieferung

Alle Angaben zu Lieferfristen und -terminen sind unverbindlich, wir sind jedoch bemüht, diese einzuhalten. Teillieferungen sind zulässig.

Wir sind berechtigt, von der Verpflichtung zur Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten bei Betriebsstörungen, Transportproblemen, Streiks, Aussperrungen, höhere Gewalt usw. seitens unserer Lieferanten und bei uns.

Der Käufer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls die von uns angegebenen Lieferfristen um mehr als 30 Tage überschritten werden und der Käufer schriftlich seinen Rücktritt erklärt.

Ausgeschlossen ist daraus der Anspruch auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn oder weitergehende Ansprüche.

Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen schnellsten und billigsten Weg mit Paketdienst, eigenen Fahrzeugen, Post oder Spedition und auf Gefahr und Rechnung des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die zu versendende Ware an Paketdienst, Post oder Spedition übergeben wurde. Der Empfang der Ware ist dem Überbringer bei Erhalt schriftlich zu bestätigen.

Erkennbare Mängel, Beanstandungen bei Falschlieferungen oder Fehlern in der Liefermenge müssen unverzüglich schriftlich reklamiert werden.  (max. 7 Tage)

 IV. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug (rein netto).

Die Rechnungen können mittels Barzahlungen, Überweisung oder per Bankeinzug beglichen werden.

Bei SEPA-Lastschriften bzw. Firmenlastschriften werden die Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum eingezogen. Bei Rückbuchungen von SEPA-Lastschriften wegen nicht ausreichender Kontodeckung oder anderen vom Käufer verschuldeten Gründen werden zzgl. zu der Bankgebühr 10,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.

Sollte der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die CoLifetech GmbH vor,

  • Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro sowie
  • Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.

Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Käufer verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der CoLifetech GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich die CoLifetech GmbH vor, nur noch gegen Barzahlung zu liefern.

V. Eigentumsvorbehalt

Die CoLifetech GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen einschließlich nicht eingelöster Schecks und Wechsel aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung der CoLifetech GmbH. Bis zur Erfüllung sämtlicher dem CoLifetech GmbH gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Waren untersagt. Bis dahin ist auch Verpfändung oder Abtretung von Forderungen, insbesondere an Finanzierungsinstitute, ohne ausdrückliche Zustimmung der CoLifetech GmbH unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, der CoLifetech GmbH Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Veräußert der Käufer Sachen der CoLifetech GmbH, solange noch ein Eigentumsvorbehalt der CoLifetech GmbH besteht, seinerseits mit Ziel weiter, so darf er die Ware dem Drittkäufer nicht vor Bezahlung aller seiner Verpflichtungen gegenüber der CoLifetech GmbH übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte der CoLifetech GmbH gegenüber dem Drittkäufer in jeder erforderlichen Weise zu wahren. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der CoLifetech GmbH aus Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von CoLifetech GmbH gelieferten Ware gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in voller Höhe mit dinglicher Wirkung mit allen Nebenrechten im Voraus sicherungshalber an die CoLifetech GmbH ab. Kommt der Käufer mit einem Teil seiner Verpflichtungen gegenüber der CoLifetech GmbH in Verzug, so hat er die Drittschuldner von der Abtretung in Kenntnis zu setzen, diese aufzufordern, Zahlungen nur noch an die CoLifetech GmbH zu leisten, sich jeder Einziehungshandlung zu enthalten und der CoLifetech GmbH ein Verzeichnis der weiterverkauften Ware, auf die noch ein Vorbehalt besteht, bzw. entstehenden Forderungen zu übergeben.

Übersteigt der Wert der der CoLifetech GmbH gegebenen Sicherungen dessen Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist der CoLifetech GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. An dem Erlös, der getrennt aufzubewahren ist, erwirbt die CoLifetech GmbH Eigentum. Die CoLifetech GmbH kann von dem Käufer im Übrigen jederzeit die Bekanntgabe seiner Kunden sowie die Höhe der Forderung und Angabe des Rechtsgrundes verlangen, auf die sich die vereinbarte Abtretung bezieht. Der CoLifetech GmbH kann weiterhin verlangen, dass der Käufer die Abtretung der Forderung seinen Abnehmern bekannt gibt. Der Käufer hat zu diesem Zweck der CoLifetech GmbH auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten. Die CoLifetech GmbH hat die Befugnis zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen so lange für den CoLifetech GmbH einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen diesem gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die CoLifetech GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen, und zwar unabhängig vom Recht auf Rücktritt vom Vertrage bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bis dahin hat der Käufer die im Eigentum der CoLifetech GmbH stehenden Waren für diesen getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum des CoLifetech GmbHs zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und dem CoLifetech GmbH ein Verzeichnis seines Eigentums zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und dem CoLifetech GmbH auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gelten als an den CoLifetech GmbH abgetreten.

VI. Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr, beginnend ab Lieferung der Ware. Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Anlieferung schriftlich bei uns erfolgen. Im Falle des Unternehmerrückgriffs -im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen- ist für die Bearbeitung von Ansprüchen die Vorlage des Originalverkaufsbeleges aus dem Weiterverkauf, sowie das Original des Übergabeprotokolls (zwischen Käufer und Endverbraucher) aus dem Weiterverkauf vorzulegen. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausgesetzt. Grundsätzlich gehen alle Versand- und Verpackungs- sowie Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Käufers. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es uns überlassen, entweder kostenlosen Ersatz zu liefern oder den Wert in Ware bzw. einen Teilwert gutzuschreiben. Nimmt der Käufer Änderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware eigenmächtig vor, so sind wir von jeder Gewährleistungsverpflichtung befreit.

 VII. Haftung

a) Haftungsausschluss
Die CoLifetech GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Gegenüber Unternehmern haftet die CoLifetech GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

VIII. Retouren

Die Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Einzelfällen kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Zurücknahme von Waren vereinbart werden, Voraussetzung für die Annahme von Retouren ist, dass die Originalverpackung vollständig und unbeschädigt ist. Die Anlieferung der zurückgenommenen Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Bei Retouren behalten wir uns die Berechnung von Bearbeitungsgebühren vor, mindestens in Höhe von 10 % des berechneten Preises. Sollte das Rechnungsdatum für die zurückgegebenen Waren länger als drei Monate zurückliegen, werden die derzeit gültigen Preise abzüglich 25 % gutgeschrieben. Auf besonderen Wunsch beschaffte Waren sind grundsätzlich von Rücknahmen ausgeschlossen.

IX. Gerichtsstand

Unabhängig von Nationalität und Sitz des Käufers kommt für etwaige Auseinandersetzungen in jedem Falle ausschließlich bundesdeutsches Recht zur Anwendung. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach §38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien auch für Wechsel- und Scheckklagen der Firmensitz der CoLifetech GmbH, Mörfelden-Walldorf.

X. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen. Hiermit verlieren alle bisherigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ihre Gültigkeit.